Kfz-Versicherung – Pflicht oder freiwillig?

Gastblog

Im Jahr 2018 waren fast 64 Millionen Fahrzeuge in Deutschland zugelassen. Kein Wunder, dass es bei einem solch hohen Verkehrsaufkommen auch immer wieder zu Unfällen kommt. Aus diesem Grund sind Fahrzeughalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Welche Versicherungen benötigen Sie und mit welchen Kosten müssen Sie dabei rechnen? Dies und mehr lesen Sie im Folgenden. 

Wer in Deutschland ein Auto besitzt, ist laut Gesetz dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese greift immer dann, wenn Schadensansprüche von Dritten entstehen, zum Beispiel bei der Beschädigung eines fremden Fahrzeugs im Zuge eines Unfalls. Neben Sachschäden kommt die Haftpflichtversicherung aber auch für Personen- und Vermögensschäden sowie mitunter Wertminderungen auf. 

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht gibt es aber auch freiwillige Versicherungen, die ein Fahrzeughalter abschließen kann, und zwar die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Hiermit werden Mängel am eigenen Wagen übernommen. Die Teilkasko deckt dabei nur bestimmte Ursachen für die Schäden ab, während die Vollkasko für eine umfangreichere Absicherung sorgt, beispielsweise auch bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. 

Kosten für die Kfz-Versicherung

Die Kosten für eine Kfz-Versicherung variieren stark je nach Anbieter. Grundsätzlich wird der Tarif von bestimmten Merkmalen – den sogenannten harten und weichen Tarifmerkmalen – bestimmt. Außerdem spielt der Deckungsumfang eine Rolle, sprich ob zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko sowie weitere Absicherungen gewünscht sind. 

Harte Tarifmerkmale

Harte Tarifmerkmale werden so genannt, weil es sich dabei um feste Angaben handelt, auf die der Versicherungsnehmer im Laufe der Versicherungszeit keinen Einfluss nehmen kann. Dazu gehört zum Beispiel das Alter des Fahrzeughalters sowie dessen Schadenfreiheitsklasse. Auch die Region, in der das Auto überwiegend bewegt wird, und der Fahrzeugtyp sind für die Prämienhöhe ausschlaggebend. In welche Schadensklasse der Versicherungsnehmer dabei eingestuft wird, beruht auf statistischen Unfallzahlen in bestimmten Regionen und bestimmter Fahrzeugtypen. 

Die Einstufung in Typklassen erfolgt zum Beispiel, weil manche Automarken statistisch gesehen häufiger gestohlen werden als andere. Die Region ist für die Wahrscheinlichkeit spezifischer Schäden relevant. So können einige Schäden in manchen Gebieten häufiger auftreten als in anderen, etwa Wildunfälle, welche überwiegend in ländlichen Bereichen verursacht werden. Auch die Wetterverhältnisse in den verschiedenen Regionen werden von der Versicherung berücksichtigt. 

Weiche Tarifmerkmale

Auf die weichen Tarifmerkmale hat der Fahrzeughalter während des Versicherungszeitraumes einen Einfluss bzw. kann er diese später noch ändern. Das sind zum einen der Personenkreis von zu versichernden Fahrern und zum anderen der Abstellplatz des Kfz oder auch die jährliche Fahrleistung. Weitere Merkmale sind: 

  • Eintragungen im Fahreignungsregister, sprich der Punktestand in Flensburg 
  • die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers, da teilweise Rabatte für Beamte gewährt werden 
  • das Zulassungsdatum des Kfz 
  • der Zeitraum seit dem Erhalt der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers 

Schutzbrief – Schutz im Ausland

Beim Abschließen einer Kfz-Versicherung muss sich der Fahrer außerdem entscheiden, ob er den sogenannten Schutzbrief integrieren möchte. Dieser kann aber auch unabhängig von der Versicherung etwa bei Automobilclubs in Anspruch genommen werden. Beim Schutzbrief handelt es sich stets um eine fahrzeuggebundene und nicht personengebundene Leistung, sodass bei einem Unfall alle Insassen des Wagens in den Schutz eingeschlossen werden. Besonders beliebt ist der Schutzbrief für Pendler und Urlauber, denn die folgenden Leistungen gelten in der Regel auch im europäischen Ausland: 

  • Pannenhilfe 
  • Beschaffung und Versand von Ersatzteilen 
  • Standkosten eines Kfz bis zur Reparatur
  • Falls der Fahrer seine Fahrt, etwa wegen eines Unfalls, nicht fortsetzen kann, kann ein Ersatzfahrer gestellt werden. 
  • der Rücktransport eines beschädigten Fahrzeugs, in der Regel in eine heimatnahe Werkstatt 
  • Stellen eines Mietwagens so lange, bis das Auto wieder betriebsbereit ist 
  • Bergung und Krankenrücktransporte 

Auf der kostenfreien Ratgeberseite www.bussgeldkataloge.de/kfz-versicherung erfahren Sie weitere wichtige Informationen rund um die Kfz-Versicherung, zum Beispiel wie Sie im Falle eines Unfalls vorgehen müssen, wann eine Halter- oder Fahrerhaftung gilt und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können

Autorin: L. Gosemann  – Quelle: S. Örgen | bussgeldkataloge.de | Legal One GmbH

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Veröffentlicht am: 31.01.2019