Der Weg zum Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige nicht kostenlos. Da er für die Erwerbstätigkeit aber erforderlich ist, kann er bei der Steuererklärung angegeben werden, wodurch zum Teil hohe Einsparungen möglich sind. Bei den meisten Arbeitnehmern sind die Fahrtkosten sogar die größte Abzugsposition bei der Steuer.
Können Kosten für den Weg zur Arbeit abgesetzt werden, kann es sich lohnen unseren Kilometerpauschale Rechner zu benutzen und so festzustellen, wie viel Geld auf diese Weise möglicherweise eingespart werden kann.
Einfache oder doppelte Entfernung?
Steuerzahler sind sich häufig unsicher, ob sie die einfache Entfernung oder Hin- und Rückweg in ihrer Steuererklärung angeben sollen. Dies hängt davon ab, ob die Fahrtkosten als sogenannte Kilometerpauschale oder als Entfernungspauschale abgesetzt werden sollen.
Bei der Entfernungspauschale (welche auch gern als Pendlerpauschale bezeichnet) kann lediglich die einfache Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 0,30 € pro Kilometer berücksichtigt werden. Dabei ist die kürzeste Strecke zu wählen. Die Art der Beförderung ist dagegen nicht relevant, eine Entfernungspauschale kann beispielsweise auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerzahler mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.
Hierbei gilt es zudem unbedingt zu beachten, das für die Entfernungspauschale nur bis zu einem Wert von maximal 4500 € geltend gemacht werden kann.
Pauschale Rechner
In unserem Rechner für die Entfernungspauschale (welche auch gern als Pendlerpauschale bezeichnet), tragen Sie daher die Arbeitstage ein, die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle und die Pauschale in €, welche Berücksichtigt werden soll.
Aktuell (2018) sind es 0,30 € pro Kilometer. Daher tragen Sie bei Pauschale in € bitte einfach 0,3 ein -> insofern dieser Wert für Sie korrekt ist.
Kein zusätzliches Geld bei Mitnahme weiterer Personen
Bis 2014 konnten noch zusätzliche Kosten geltend gemacht werden, wenn auf dem Weg zur Arbeit weitere Personen mitgenommen wurden. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall, der Kilometerpauschale Rechner berücksichtigt somit ausschließlich die Kosten für den eigenen Arbeitsweg einer Einzelperson.
Wer als Mitfahrer zu seiner Arbeitsstelle gelangt, kann hier aber ebenfalls, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer geltend machen, welche allerdings nur für die einfache Entfernung gilt.