Pkw privat verkaufen – darauf sollten man achten

Möchte man seinen PKW privat verkaufen, gibt es einige Dinge zu beachten, die zum einen den Verkauf erleichtern und zum anderen zu einem höheren Verkaufspreis führen können. Verkaufen Sie ihren PKW privat, gibt es keinen Zwischenhändler und kein Autohaus, welche bei einem Weiterkauf selbst noch etwas verdienen wollen, sodass oftmals ein höherer Verkaufspreis aufgerufen werden kann.
Tipps und Hinweise haben wir Ihnen im Folgenden in einem praktischen und informativen Leitfaden zusammengestellt:

1. Das Fahrzeug richtig inserieren

Vor einem etwaigen Verkaufsgespräch und den Verkauf stellt sich natürlich die Frage, wie man das Fahrzeug richtig inseriert. In der Zeitung? Im Internet? Lokal?
Die Antwort darauf ist: Überall. Inserieren im Internet oder lokal zum Beispiel im Supermarkt ist in der Regel kostenlos. Auch ist das Inserieren in manchen Zeitungen umsonst oder kostet nur wenige Euro. Nutzen Sie diese Möglichkeiten: Umso mehr Menschen Sie erreichen, desto mehr potenzielle Kunden haben Sie geworben. Auch zur Zeit des Internets gibt es viele Menschen, die ihre PKW über die Suchbörse in der lokalen Tages- oder Wochenzeitung kaufen – vernachlässigen Sie diese Option nicht.

Haben Sie sich entschieden in welchen Medien Sie ihr Auto inserieren, kommt es zum Inserat selber. Hier sind natürlich vor allem die Beschreibung und die Fotos relevant. Achten Sie auf die Sauberkeit ihres PKW. Investieren Sie ein paar Euro und fahren Sie durch die Waschstraße und saugen das Auto einmal durch. Ein sauberes Auto wirkt auf den Kunden stets ansprechender als ein dreckiges. Zudem sind die Kunden bei sauberen Autos tendenziell gewillt, mehr Geld zu bezahlen. Achten Sie für die Fotos zudem auf eine ansprechende Umgebung und setzen Sie so die Stärken ihres PKW in Szene. Seien Sie aber ehrlich: Hat das Auto Macken wie zum Beispiel einen größeren Kratzer oder eine Beule, sollten Sie das auf den Fotos festhalten und im Anzeigentext erwähnen, da es ansonsten zu bösen Überraschungen bezüglich des Preises bei der Verhandlung kommen kann.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie im Inserat die positiven Eigenschaften wie zum Beispiel einen rund laufenden Motor heraus, verschweigen Sie aber gravierende Mängel nicht.

2. Unfallwagen oder nicht?

Handelt es sich bei dem zu verkaufenden PKW um einen Unfallwagen, sollten Sie dies auf jeden Fall in dem Inserat erwähnen. Einen gravierenden Unfall bewusst zu verschweigen stellt einen Sachmangel seitens des Verkäufers da. Unter Umständen kann der Kunde von einem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten

3. Die Besonderheiten bei Unfallwagen

Bei Unfallwagen muss im Verkaufspreis die Wertminderung durch den Unfall berücksichtigt werden. Seien Sie auch an dieser Stelle ehrlich, wenn Sie im Nachhinein keine Probleme bekommen wollen.

4. Treffen mit dem Käufer & Probefahrt

Wenn sich nun einer oder mehrere Interessenten für Ihren PKW melden, gilt es ein Treffen auszuhandeln und unter Umständen auch eine Probefahrt mit dem Käufer durchzuführen. Tipps für die Probefahrt beim Autoverkauf haben wir bereits hier für Sie zusammengestellt. Grundsätzlich sollten Sie sich die Ausweisdokumente des potenziellen Käufers zeigen lassen und diesen die Probefahrt niemals alleine machen lassen – fahren Sie und im besten Falle eine weitere Person stets mit, sodass Sie im Falle eines Schadens nachweisen können, wer gefahren ist.

5. Die Preisverhandlung

Für die Preisverhandlung mit dem potenziellen Käufer ist natürlich die wichtigste Voraussetzung, dass Sie den Wert ihres Autos kennen und dieses auch mit diesem Preis inseriert haben. Für eine einfache, kostenlose und unabhängige Autobewertung nutzen Sie die Möglichkeit der Bewertung auf www.unser-auto.org. Durch eine solche Autobewertung haben Sie in der Regel eine plausible und sehr verlässliche Grundlage für die Preisverhandlung.
Lassen Sie sich bei dieser auch von einem aggressiv auftretenden Käufer nicht unter Druck setzen und lassen Sie sich niemals unter ihre Schmerzgrenze treiben.

6. Fahrzeugverkauf immer mit Vertrag

Ist es zu einer Einigung mit dem Käufer gekommen, ist es Zeit für den Kaufvertrag. Verkaufen Sie Ihr Auto niemals ohne vorher einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben. Solche Kaufverträge stehen kostenlos auf diversen Portalen im Internet zum Download bereit. Mündliche Verträge haben keine Gültigkeit.
Schließen Sie zudem als Privatverkäufer eine Gewährleistung aus und beschreiben Sie auf dem Vertrag den Zustand des PKW und seine Mängel möglichst genau. So kann der Käufer im Nachhinein für selbst verursachte Mängel keinen Schadensersatz verlangen.

7. Die Geldübergabe

Hier gilt: Nur Bares ist Wahres!
Akzeptieren Sie keine Schecks oder Überweisungen, da diese Möglicherweise nicht gedeckt sind. Im Idealfall gehen Sie mit dem Kunden in eine Bank und lassen das Bargeld dort direkt prüfen. So besteht auch nicht die Gefahr, dass es sich um Falschgeld handelt und Sie haben das Geld direkt sicher auf der Bank deponiert.
Händigen Sie den Schlüssel und die Papiere erst nach der vollständigen Bezahlung aus. Vom Akzeptieren von Ratenzahlung wird auch dringend abgeraten.

8. Das Fahrzeug abmelden oder nicht?

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Nachdem Sie das Auto abgemeldet haben, darf dieses nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen – Sie müssen es also auf ihr Privatgrundstück stellen, was auch für eine Probefahrt hinderlich ist. Abhilfe kann hier ein Kurzzeitkennzeichen schaffen, welches für maximal fünf Tage gültig ist.
Der Nachteil, wenn das Auto nicht abgemeldet ist, liegt im Versicherungsschutz bis zur Ummeldung auf den neuen Käufer. Für die Zulassungsbehörde und die Versicherung sind Sie noch der Halter des Autos.

Die sichere Variante ist also das Abmelden und Zulegen von Kurzzeitkennzeichen.

9. Zulassungsstelle und die Versicherung informieren

Der letzte Schritt nach dem Verkauf ist die Kündigung der Autoversicherung mit dem Grund „Fahrzeugverkauf“. Weiterhin sollte eine Kopie des Kaufvertrages auch an die Zulassungsbehörde geschickt werden, sodass für diese beiden Parteien klar ist, dass Sie nicht mehr der Halter des PKW sind.